Gleichwertiger Ersatz für überbuchtes Hotel

Jul 6th, 2010 | By admin | Category: Aktuelles

25% Prozent Minderung sprach das Landgericht Köln (Az.: 23 0 435/08) einem Reisenden zu, der wegen Überbuchung mit seiner Familie in ein minderwertiges Hotel umquartiert wurde. Feriengäste müssen nicht mit ein weniger komfortablen Hotel vorlieb nehmen. Die in der Reisebeschreibung gebuchten Leistungen müssen bei einer Überbuchung des Hotels gleichwertig sein, entschied das Landgericht.

Der Familienvater hatte geklagt, da er von seinem Reiseveranstalter im Griechenland Urlaub wegen Überbuchung ein anderes Hotel zugewiesen bekam. Statt des gebuchten Familienzimmers mit zwei Schlafräumen, musste die Familie in einem gemeinsamen Schlafraum übernachten. Laut Gericht ein unzumutbarer Reisemangel der eine Reisepreisminderung rechtfertigt.

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