Wer zahlt bei Aschenwolken?

Mai 25th, 2011 | By admin | Category: Allgemein

Nach dem Eyjafjallajökull im Februar, hält nun die Aschewolke des isländischen Vulkans Grímsvötn die Welt in Atem. Nachdem die Wolke Island passiert hat und der Flughafen in der Hauptstadt Reykjavik wieder angeflogen wird, trifft es nun die deutschen Airports. Die Aschewolke bewegt sich Richtung Norddeutschland, was die Flugsicherung veranlasste, heute morgen die Flughäfen Hamburg und Bremen zu sperren. Auch Berlin soll laut Stern im Laufe des Tages folgen. Doch wer zahlt eigentlich bei Flugausfällen, Umbuchungen oder unfreiwillige verlängerten Aufenthalten durch z.B. eine solche Aschewolke?
Im Falle eines Nur-Flug gestaltet sich die Situation folgendermaßen: Wer einen Flug gebucht hat, der nun nicht stattfindet, hat Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten. Eine über den Ticketpreis hinausgehende Entschädigung steht den Fluggästen in Fällen höherer Gewalt (wie der Aschewolke) allerdings nicht zu. Lediglich für die Verpflegung der Wartenden am Flughafen müssen Fluggesellschaften im Rahmen der Fluggastrechteverordnung der EU Sorge tragen. Fällt ein Rückflug aus, muss die Fluggesellschaft für die Kosten der Unterbringung aufkommen, bis eine neue Rückfluggelegenheit besteht.
Im Falle einer Pauschalreise sicht die Situation etwas anders aus: Kann der Kunde seine Reise nicht antreten, bekommt der den gesamten Reisepreis zurück oder kann –in aller Regel- kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Entschädigungszahlungen sind auch in diesem Fall aufgrund höherer Gewalt nicht möglich. Aber: anders als im Fall des Nur-Flugs muss der Kunde die Kosten eines unfreiwillig verlängerten Aufenthaltes selbst bezahlen. Fallen für die Rückreise mehr Kosten an als geplant, werden die zusätzlichen Kosten zu gleichen Teilen von Kunde und Reiseveranstalter beglichen.

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